Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?
Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.
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Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?
Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
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Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?
Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben? In der Regel darf der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub nicht einseitig verschieben, es sei denn es gibt einen triftigen Grund dafür. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Engpass in der Arbeit gibt oder wichtige Projekte kurzfristig umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig informiert und eine alternative Lösung anbietet. Grundsätzlich sollte der Urlaubstermin in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt und eingehalten werden.
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Wann muss Arbeitgeber Urlaub auszahlen?
Arbeitgeber müssen Urlaub auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, unabhängig davon, ob es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Rente beendet wird. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für etwaige zusätzliche Urlaubstage. Die Auszahlung muss spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Falls der Arbeitnehmer während des Jahres Urlaub genommen hat, wird dieser bereits verbrauchte Urlaub von der Gesamtauszahlung abgezogen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Urlaubsauszahlung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Mohn, Jakob: Vor Ort entdecken: Geschichte
Vor Ort entdecken: Geschichte , Geschichte ist überall! Mit diesem Material werden Ihre Lernenden zu Forschenden und erkunden und dokumentieren geschichtlich Bedeutsames in ihrer direkten Umgebung. Ob Steinzeitgrab, Burgruine oder das Denkmal um die Ecke - alles hat Geschichte! Warum in die Ferne schweifen, wenn die Geschichte liegt so nah? Für Jugendliche von heute kann sich Geschichte sehr fern anfühlen, wie etwas längst Vergangenes, das keine Auswirkungen auf ihr eigenes Leben hat. Dabei begegnet uns allen Geschichte auf Schritt und Tritt - wenn wir unsere Umgebung mit offenen Augen wahrnehmen und unseren Blick dafür schärfen. Mit den s ofort einsetzbaren Arbeitsblättern in diesem Buch erhalten Ihre Schülerinnen und Schüler alles, was sie benötigen, um die Geschichte ihrer direkten Umgebung zu erforschen . Mit einem Geschichtsradar entdecken sie historische Orte und lernen, Gegenstände und Gebäude einer Epoche zuzuordnen. Sie entziffern alte Schriften und befassen sich mit historischen Karten, erkunden Museen und erfahren, wie wir heute mithilfe von Luft- und Satellitenbildern längst vergessene Gebäude aufspüren können, z.B. ein altes Keltengrab, ein Römerkastell oder eine Burgruine. Nicht zuletzt setzen sie sich auch mit ihrer eigenen Familiengeschichte auseinander und gehen der Bedeutung von Namen und Sprichwörtern auf den Grund. Die so erworbenen Kompetenzen können den Lernenden helfen, den Ort, an dem sie leben, und seine Geschichte besser zu verstehen und zu erkennen, welche Entwicklungen und Veränderungen er durchlaufen hat und wie Geschichte unseren Alltag prägt , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 23.99 € | Versand*: 0 € -
Die Geschichte der legendären Länder und Städte (Eco, Umberto)
Die Geschichte der legendären Länder und Städte , Von Atlantis zu Gullivers Riesen und Zwergen, Homers Troja bis Tolkiens Mittelerde, King Kongs Insel bis Alices Wunderland: Von nichts haben die Menschen so ausdauernd geträumt wie von fernen Kontinenten, unbekannten Ländern und funkelnden Städten. Ob früheste Mythen oder neueste Science fiction: allen gemein ist die Sehnsucht nach einer neuen, ganz anderen Welt. Und immer schon gab es zwei Orte für diese legendären Wunschwelten: Bücher und Bilder. Umberto Eco hat sich von Italien aus auf eine wunderbare Reise durch unsere Einbildungskraft begeben. Entstanden ist ein fesselndes Werk über Träume und Utopien, ein Bilder- und Lesebuch über die unendliche Geschichte des menschlichen Fernwehs. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: Nachdruck, Erscheinungsjahr: 201404, Produktform: Leinen, Autoren: Eco, Umberto, Übersetzung: Pfeiffer, Martin~Schaden, Barbara, Auflage/Ausgabe: Nachdruck, Seitenzahl/Blattzahl: 480, Abbildungen: Mit zahlreichen farbigen Abbildungen, Keyword: Geschichte; Kunst; Mythos; Religion, Fachschema: Erinnerung / Religion, Kirche~Glaube - Gläubigkeit~Geschichte / Kulturgeschichte~Kulturgeschichte~Geschichte / Sozialgeschichte~Sozialgeschichte~Geschichte~Historie, Fachkategorie: Alternativweltgeschichten~Geschichte allgemein und Weltgeschichte~Sozial- und Kulturgeschichte~Religion und Glaube, Thema: Entdecken, Warengruppe: HC/Geschichte/Sonstiges, Fachkategorie: Autobiografien: Religion und Spirituelles, Thema: Eintauchen, Text Sprache: ger, Originalsprache: ita, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Carl Hanser Verlag, Verlag: Carl Hanser Verlag, Verlag: Hanser, Carl, Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 246, Breite: 179, Höhe: 36, Gewicht: 1469, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: ITALIEN (IT), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 39.90 € | Versand*: 0 € -
Weber, Eva: Kinder entdecken die Geschichte von Mose
Kinder entdecken die Geschichte von Mose , Unterrichtsmaterial für Lehrer an Grundschulen, Fach: evangelische und katholische Religionslehre, Klasse 3-4 +++ Die alttestamentliche Mosegeschichte ist ein schönes Lehrplanthema: Die Kinder finden sie meist sehr spannend und verfolgen sie interessiert. Dieser Papphefter bereitet die bedeutungsvolle Erzählung für Grundschüler auf - und liefert Ihnen mit minimalem Vorbereitungsaufwand alle notwendigen Materialien. Neben den fertigen Stunden mit ausführlicher Anleitung erhalten Sie die nötigen Arbeitsblätter, Noten und Bildvorlagen. So begleiten die Kinder Mose Schritt für Schritt beim Auszug aus Ägypten und lernen ganz handlungsorientiert die Zehn Gebote kennen. Für die motivierenden Unterrichtsstunden haben Sie alles beisammen - und erleben mit den Kindern einen echten Klassiker des Religionsunterrichts wieder völlig neu. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 21.99 € | Versand*: 0 € -
Herzog, Markwart: Schwimmen und Baden in Geschichte, Kultur und Gesellschaft
Schwimmen und Baden in Geschichte, Kultur und Gesellschaft , Schwimmen ist ein universelles Kulturgut und eine alte Kulturtechnik, die dem Menschen die Erfahrung vermittelt, die positiven Seiten des Elements Wasser wie auch seine Gefahren zu erleben. Schwimmen lehrt sowohl den harmonischen Umgang mit der Natur als auch Respekt und Demut vor ihrer Macht. Es gibt eine Fülle von historischen Quellen und Zeugnissen, die belegen, dass unsere Vorfahren in aller Welt und zu allen Zeiten sich Kenntnisse im Schwimmen angeeignet haben. Der Band bündelt Ergebnisse der wissenschaftlichen Tagung zur Geschichte des Schwimmens, Badens und des Schwimmsports vom 20. bis 22. Mai 2022 in der Schwabenakademie Irsee. Er bietet Erkenntnisse zur Geschichte des Schwimmens und der Wasserrettung, zu Diskursen über Schwimmpädagogik, Badekleidung und Nacktheit. Die Beiträge öffnen zudem Perspektiven auf Geschlechterforschung mit Blick auf die Bade- und Schwimmkultur, Baden und Schwimmen in Kunst, Literatur und Wissenschaft, Bau- und Architekturgeschichte von Bädern und Schwimmhallen und die Bedeutung des Badewesens für Freizeit und Stadtgesellschaft. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 24.00 € | Versand*: 0 €
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Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen?
Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen? Ja, in der Regel ist es möglich, dass ein neuer Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub eines Mitarbeiters übernimmt. Dies hängt jedoch von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Mitarbeiter und dem neuen Arbeitgeber ab. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem neuen Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der bereits genehmigte Urlaub storniert werden muss und neu beantragt werden muss. Es ist wichtig, offene Kommunikation zu führen und mögliche Konflikte frühzeitig zu klären.
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Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen?
Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen? In der Regel kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen und eine rechtzeitige Ankündigung geben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch einhält und nicht willkürlich Urlaub anordnet. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann man sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsexperten wenden.
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Kann der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen?
Kann der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen? In der Regel kann der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub nicht einfach zurücknehmen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie beispielsweise unvorhergesehene betriebliche Notwendigkeiten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell im Arbeitsvertrag festgelegte Regelungen zum Thema Urlaub einhält. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub dennoch zurücknehmen möchte, sollte er dies rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer besprechen und gegebenenfalls eine alternative Lösung finden. Letztendlich sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden, um Konflikte zu vermeiden.
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Kann der Arbeitgeber Urlaub erzwingen?
Kann der Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann der Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub erzwingen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich festgelegt. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen und kann Urlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, z.B. bei Betriebsferien oder in Notfällen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch einhält und die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt. Bei Konflikten oder Unklarheiten sollten Arbeitnehmer sich an ihren Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt wenden.
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